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Sachbearbeiter*in Öffentlichkeitsarbeit (Teilzeit 50 %)

Bezirk Bludenz, Montafon (Bludenz, Österreich)
Dieses Jobangebot ist vor 384 Tagen ausgelaufen Anzeigen-ID: 2506323
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Die Stadt Bludenz als kommunaler Dienstleister bietet rund 320 Mitarbeiter*innen aus den verschiedensten Berufsgruppen einen interessanten und sicheren Arbeitsplatz. Mit ihren 19 Abteilungen und 8 zugeordneten Betrieben begleitet sie die Bürger*innen in allen Belangen der Daseinsvorsorge. Sie unterstützt ihre Mitarbeiter mit Sozialleistungen und bietet Fortbildungsmöglichkeiten sowie umfangreiche Karrierechancen. Innovation, Digitalisierung und Teamgeist sind Teil der Zukunftsvisionen, die auf den Bedürfnissen der Menschen basieren.

Sachbearbeiter*in Öffentlichkeitsarbeit (Teilzeit 50 %)

Für die Abteilung Öffentlichkeitsarbeit suchen wir zum ehestmöglichen Zeitpunkt eine/n

 

Sachbearbeiter*in Öffentlichkeitsarbeit

(Teilzeit 50 %)

 

Wesentliche Aufgaben- und Verantwortungsbereiche:

 

  • Medien-, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit inkl. Recherche und Fotodokumentation
  • Mitarbeit bei der Gestaltung der Stadtinformation Bludenz Aktuell
  • Betreuung des Internetauftritts der Stadt Bludenz
  • Betreuung des Bereiches „Social Media“ und Digitalisierung
  • Unterstützung der Abteilungsleitung
  • Allgemeine Sekretariatsarbeiten

 

Um diesen Aufgabenbereich gestalten zu können, sind folgende fachliche und persönliche Qualifikationen erwünscht:

 

  • Kreative Sprachkompetenz und Sicherheit in der Textgestaltung
  • Gute Online- und EDV-Kenntnisse, Grundkenntnisse Fotografie
  • Erfahrung mit div. einschlägigen Grafikprogrammen (z.B. Indesign, Fotoshop …)
  • Selbständige und strukturierte Arbeitsweise
  • Loyalität, Team-, Kontakt- und Begeisterungsfähigkeit

 

Für fachliche Auskünfte steht Ihnen der Leiter der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit, Stefan Kirisits (Tel. 05552/63621-238), zur Verfügung. Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte an das Amt der Stadt Bludenz, Werdenbergerstr. 42, 6700 Bludenz, Email: [email protected]. Die Entlohnung richtet sich nach den Bestimmungen des Gemeindeangestelltengesetzes 2005.

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