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- Pädagogische und Organisatorische Leitung der Kindergärten Mäder
Die Gemeinde Mäder betreibt zwei moderne und liebevoll geführte Kindergärten, in denen die ganzheitliche Entwicklung der Kinder im Mittelpunkt steht. Unsere Einrichtungen zeichnen sich durch ein wertschätzendes Miteinander, engagierte Teams und das zeitgemäße Offene Konzept aus.
Zur professionellen Führung und Weiterentwicklung unserer beiden Standorte suchen wir eine engagierte Persönlichkeit als
Pädagogische und Organisatorische Leitung der Kindergärten Mäder
Beschäftigungsausmaß ab 50%
Ihre Aufgaben:
- Organisation und Koordination des standortübergreifenden Kindergartenbetriebs
- Gesamtverantwortung für die pädagogische Qualität an beiden Standorten
- Fachliche Begleitung, Führung und Entwicklung der pädagogischen Teams
- Enge Zusammenarbeit mit Eltern, Träger, Behörden und externen Institutionen
- Unterstützung und Begleitung der Leitungen im pädagogischen Alltag
- Administrative Personalorganisation
Ihr Profil:
- Abgeschlossene Ausbildung als Elementarpädagog/in (BAfEP oder gleichwertig anerkannt)
- Leitungserfahrung und/oder abgeschlossener Führungslehrgang (z. B. PH, VAV) von Vorteil
- Sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- Sehr gute EDV-Anwenderkenntnisse (MS Office); Kenntnisse von Fachsystemen (z. B. Kidsfox, Sokrates) von Vorteil
Wir bieten:
- Ein motiviertes und engagiertes Team
- Eine verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit
- Unterstützung bei der Einarbeitung und ein wertschätzendes Arbeitsumfeld
- Möglichkeit von 5 Wochen Sommerurlaub
Arbeitsort:
Gemeinde Mäder
Wir wertschätzen Vielfalt und begrüßen daher alle Bewerbungen!
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis 16. Jänner 2026. Bitte senden Sie Ihre Unterlagen an die Gemeindeamtsleitung Mag. Gudrun Gruber, [email protected].
Die Stelle ist in Gehaltsklasse 11 eingereiht. Bei Nachweis der erforderlichen Ausbildung und einschlägigen Berufserfahrung beträgt das Mindestgehalt in GHKL 11 € 4.017,44 (brutto) bei 100%. Das Gehalt kann sich nach den Bestimmungen des Gemeindeangestelltengesetzes über die Anrechnung von besonders geeigneter Berufserfahrung erhöhen.
