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Öffentliche Ausschreibung der Funktion eines Landesvolksanwalts/einer Landesvolksanwältin für Vorarlberg

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Öffentliche Ausschreibung der Funktion eines Landesvolksanwalts/einer Landesvolksanwältin für Vorarlberg

Der Landesvolksanwalt bzw. die Landesvolksanwältin ist eine Einrichtung des Vorarlberger Landtags. Jedermann kann bei ihm bzw. ihr Auskunft und Rat in Angelegenheiten der Verwaltung des Landes einholen, Anregungen betreffend die Gesetzgebung und die Verwaltung des Landes vorbringen sowie behauptete Missstände in der Landes- und den Gemeindeverwaltungen prüfen lassen. Er bzw. sie ist in Ausübung des Amtes unabhängig. Am 14. Mai 2027 endet die Amtsperiode des amtierenden Landesvolksanwalts. Gemäß § 8 des Gesetzes über den Landesvolksanwalt ist die Funktion öffentlich auszuschreiben. Der Landesvolksanwalt bzw. die Landesvolksanwältin wird vom Landtag mit einer Mehrheit von drei Vierteln auf sechs Jahre gewählt. Eine Wiederwahl ist nur einmal möglich. Der Bezug richtet sich nach § 11 des Gesetzes über den Landesvolksanwalt, LGBl. Nr. 29/1985 i.d.g.F.

Aufgaben

  • Durchführung von Beratungen und Sprechstunden
  • Prüfung vermuteter Missstände in der Verwaltung des Landes und der Gemeinden aufgrund von Beschwerden bzw. von Amts wegen sowie Anregungen an die zuständigen Organe der Landes- und Gemeindeverwaltungen
  • Anfechtung von Verordnungen vor dem VfGH aus dem Bereich der Landes- und der Gemeindeverwaltung
  • Wahrnehmung von Aufgaben zur Vermeidung von Diskriminierungen im Bereich der Landes- und Gemeindever­waltungen
  • Vorsitz im Vorarlberger Monitoringausschuss (nach der UN-Behindertenrechtskonvention)
  • Externe Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz für Verstöße gegen das Unionsrecht in Angelegen­heiten, die in der Gesetzgebung Landessache sind
  • Erstattung von Berichten an den Landtag und Teilnahme an den Sitzungen des Volksanwaltsausschusses
  • Vertretung der Einrichtung nach außen sowie fachliche, organisatorische und personelle Leitung

Profil

  • Abgeschlossenes Hochschul- bzw. Universitätsstudium, wünschenswert Rechtswissenschaften
  • Einschlägige Fachkompetenz, Kenntnisse der Verwaltung von Vorteil
  • Führungserfahrung, Organisationsfähigkeit und Fähigkeit zu konzeptivem Denken
  • Verhandlungs-, Kommunikations-, Mediations- und Präsentationsstärke
  • Belastbarkeit, Flexibilität und Durchsetzungsvermögen

Der Landesvolksanwalt bzw. die Landesvolksanwältin muss zum Landtag wählbar sein, darf während der Amts­periode keinen anderen Beruf ausüben (auch nicht Bürgermeister bzw. Bürgermeisterin sein) und weder der Bundes- noch einer Landesregierung, einem allgemeinen Vertretungskörper oder dem EU-Parlament angehören.

Bewerber und Bewerberinnen, die zur Wahl vorgeschlagen werden, werden gemäß § 8 des Gesetzes über den Landesvolksanwalt vor der Wahl durch den Landtag im Volksanwaltsausschuss desselben gehört. Bitte beachten Sie, dass Landtagsausschüsse grundsätzlich nicht vertraulich sind.

Senden Sie Ihre schriftliche Bewerbung (samt vollständiger Nachweise) bitte bis zum 22. September 2026 (einlangend) an den Vorarlberger Landtag, z.H. Frau Landtagsdirektorin Dr. Borghild Goldgruber-Reiner (persönlich), Landhaus, Römerstraße 15, 6901 Bregenz, oder per Mail an: [email protected]

Mag. Harald Sonderegger, Landtagspräsident

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