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Öffentliche Ausschreibung der Funktion eines Direktors/einer Direktorin des Landes-Rechnungshofs Vorarlberg

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Öffentliche Ausschreibung der Funktion eines Direktors/einer Direktorin des Landes-Rechnungshofs Vorarlberg

Der Landes-Rechnungshof ist eine Einrichtung des Vorarlberger Landtags. Dem Landes-Rechnungshof obliegt die unabhängige Kontrolle der Gebarung des Landes, von Gesellschaften, an denen das Land mit mindestens 50 Prozent beteiligt ist, von Einrichtungen, die in der Erledigung ihrer Aufgaben durch Landesmittel unterstützt werden sowie von Förderungen an im Landtag vertretene Parteien und Fraktionen. Außerdem obliegt dem Landes-Rechnungshof in gleicher Weise die Prüfung von Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern. Gemäß Art. 69 der Landesverfassung hat sich seine Prüfung auf die ziffernmäßige Richtigkeit, die Übereinstimmung mit den bestehenden Vorschriften sowie die Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu erstrecken. Der Direktor bzw. die Direktorin ist in Ausübung der Funktion unabhängig. Am 30. April 2027 endet die Amtsperiode der amtierenden Direktorin. Gemäß § 7 des Gesetzes über den Landes-Rechnungshof ist die Funktion öffentlich auszuschreiben. Der Direktor bzw. die Direktorin wird vom Landtag mit einer Mehrheit von zwei Dritteln auf sechs Jahre gewählt. Wiederwahlen sind zulässig. Der Bezug richtet sich nach § 9 des Gesetzes über den Landes-Rechnungshof, LGBl. Nr. 10/1999, i.d.g.F.

Aufgaben:

  • Gestaltung der jährlichen Prüfungsplanung unter Berücksichtigung von Prüfungsverlangen
  • Vorlage sachlich richtiger und rechtzeitiger Berichte an den Landtag bzw. die Gemeindevertretungen
  • Teilnahme an Sitzungen des Landtags und des Kontrollausschusses; Berichtspräsentationen
  • Vertretung des Landes-Rechnungshofes nach außen sowie fachliche, organisatorische und personelle Leitung

Profil:

  • Abgeschlossenes Hochschul- bzw. Universitätsstudium, vorzugsweise Wirtschaftsrecht, BWL oder VWL
  • Einschlägige Fachkompetenz, Kenntnisse der Verwaltung und Erfahrung in der Privatwirtschaft von Vorteil
  • Führungserfahrung, Organisationsfähigkeit und Fähigkeit zu konzeptivem Denken
  • Verhandlungs-, Kommunikations- und Präsentationsstärke
  • Belastbarkeit, Flexibilität und Durchsetzungsvermögen

Der Direktor bzw. die Direktorin des Landes-Rechnungshofes muss zum Landtag wählbar sein, darf keinen anderen Beruf ausüben, weder der Bundes- noch der Landesregierung, einem allgemeinen Vertretungskörper oder dem EU-Parlament angehören und nicht in den letzten fünf Jahren vor der Bestellung Mitglied der Landesregierung gewesen sein. Außerdem darf er bzw. sie nicht an der Leitung und Verwaltung von Unternehmungen beteiligt sein, die der Prüfung des Landes-Rechnungshofes unterliegen, oder an der Leitung und Verwaltung sonstiger auf Gewinn gerichteter Unternehmungen teilnehmen.

Bewerber und Bewerberinnen, die zur Wahl vorgeschlagen werden, werden gemäß § 7 des Gesetzes über den Landes-Rechnungshof vor der Wahl durch den Landtag im Kontrollausschuss desselben gehört. Bitte beachten Sie, dass Landtagsausschüsse grundsätzlich nicht vertraulich sind.

Senden Sie Ihre schriftliche Bewerbung (samt vollständiger Nachweise) bitte bis zum 22. September 2026 (einlangend) an den Vorarlberger Landtag, z.H. Frau Landtagsdirektorin Dr. Borghild Goldgruber-Reiner (persönlich), Landhaus, Römerstraße 15, 6901 Bregenz, oder per Mail an: [email protected]

Mag. Harald Sonderegger, Landtagspräsident

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